Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 329/10 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 10.09.2010 - S 21 SO 176/05
- SG Oldenburg, 07.05.2013 - S 21 SO 176/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2013 - L 8 SF 4/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 8 SO 215/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 329/10
- BSG, 20.06.2014 - B 8 SO 42/14 B
- BSG, 26.07.2017 - B 8 SO 53/17 B
- BSG, 06.09.2017 - B 8 SO 17/17 C
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (6)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2010 - L 8 SO 134/10
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 329/10
Seine dagegen am 6. April 2010 erhobene Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 22. Juni 2010 (L 8 SO 134/10 B) zurückgewiesen.Gleiches gelte für die Beschlüsse dieses Senats vom 21. und 22. Juni 2010 (L 8 SO 133/10 B und L 8 SO 134/10 B).
- BSG, 10.03.2010 - B 12 SF 2/10 S
Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit - kein Entfallen der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 329/10
Dies gilt im Interesse des verfassungsrechtlich gewährleisteten effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und einer möglichst zügigen sachlichen Entscheidung grundsätzlich unabhängig von der Verletzung prozessualer oder materieller Vorschriften (so BSG, Beschluss vom 10. März 2010, B 12 SF 2/10 S, juris, Rdnr. 7). - BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 54.06
Zulassung der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Zuweisung …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 329/10
Die Nichtigkeits- und Restitutionsklage bewirkt demnach grundsätzlich keine neue, anderweitige Rechtshängigkeit (so BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2006, 5 B 54/06, juris, Rdnr. 9).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 330/10
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 329/10
Im Ergebnis seien ihm sowohl seitens der Beklagten als auch von der (im hier anhängigen Parallelverfahren L 8 SO 330/10 beklagten) Stadt Oldenburg im Zeitraum zwischen dem 15./ 16. Dezember 1993 und dem 25. Oktober 1996 bzw. dem 5. Dezember 1996 in rechtswidriger Weise Sozialhilfeleistungen vorenthalten worden. - LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2010 - L 8 SO 133/10
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 329/10
Gleiches gelte für die Beschlüsse dieses Senats vom 21. und 22. Juni 2010 (L 8 SO 133/10 B und L 8 SO 134/10 B). - VG Leipzig, 27.09.2007 - 3 K 1641/05
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 329/10
Die beiden am 25. Mai 2005 mit gleichlautenden Schreiben bei dem VG Gelsenkirchen erhobenen Wiederaufnahmeklagen verwies das VG mit Beschlüssen vom 21. Juni 2005 (2 K 1709/05) und vom 15. August 2005 (3 K 1641/05) an das Sozialgericht (SG) Oldenburg, das mit Beschluss vom 16. Februar 2010 beide Verfahren zur gemeinsamen Entscheidung verbunden hat.
- BSG, 26.07.2017 - B 8 SO 53/17 B
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Mitwirkung des abgelehnten Richters …
LSG Niedersachsen-Bremen 06.03.2014 - L 8 SO 329/10.Mit Beschluss vom 20.6.2014 hat der Senat in der Besetzung mit dem Vorsitzenden Richter Eicher sowie den Richterinnen Krauß und Siefert den Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 6.3.2014 - L 8 SO 329/10 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt Prof. Dr. P. beizuordnen, abgelehnt, die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im bezeichneten Urteil als unzulässig verworfen und den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumens der Frist zur Einlegung und Begründung der Beschwerde abgelehnt.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 330/10 Nach den Angaben des Klägers sei eher von der örtlichen Zuständigkeit der Stadt Bergkamen - der Beklagten im hiesigen Parallelverfahren L 8 SO 329/10 - auszugehen.
Ferner seien ihm in dem Zeitraum von Dezember 1993 bis Oktober/Dezember 1996 sowohl von der Beklagten dieses Verfahrens als auch von der im Verfahren L 8 SO 329/10 beklagten Stadt Bergkamen rechtswidrigerweise Sozialhilfeleistungen vorenthalten worden.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 8 SO 215/13 Die Anhörungsrüge des Antragsstellers im Hinblick auf den Beschluss vom 07. Mai 2013 - L 8 SO 329/10 wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger, Antragsteller und Berufungskläger (im Folgenden: Kläger) wendet sich mit seiner am 28. Mai 2013 eingegangenen Anhörungsrüge gegen den ihm am 15. Mai 2013 zugestellten Beschluss vom 07. Mai 2013, mit dem der Senat im Verfahren L 8 SO 329/10 seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) zur Durchführung des Berufungsverfahrens abgelehnt hat.
- BSG, 20.06.2014 - B 8 SO 42/14 B Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 6. März 2014 - L 8 SO 329/10 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt Prof. Dr. P F , als Bevollmächtigten beizuordnen, wird abgelehnt.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2013 - L 8 SF 4/13 Die in den Verfahren L 8 SO 329/10 und L 8 SO 330/10 gestellten Ablehnungsgesuche, über die die verbleibenden Mitglieder des 8. Senats sowie die laut Geschäftsverteilungsplan als Vertreterin bestellte Berichterstatterin des 2. Senats entscheiden, hat keinen Erfolg.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2020 - L 8 SO 71/20 Mit der Frage einer Wiederaufnahme hat sich der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 6.3.2014 (- L 8 SO 329/10 -) auseinandergesetzt.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2017 - L 8 SF 7/17 Der Antragssteller hält frühere Entscheidungen des Senats (L 8 SO 329/10 und L 8 SO 330/10) offensichtlich für falsch und die Beschlüsse vom 28. Februar 2017 für "krass rechtsfehlerhaft" und "offenkundigen juristischen Schwachsinn".
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2017 - L 8 SF 6/17 Der Antragssteller hält frühere Entscheidungen des Senats (L 8 SO 329/10 und L 8 SO 330/10) offensichtlich für falsch und die Beschlüsse vom 28. Februar 2017 für "krass rechtsfehlerhaft" und "offenkundigen juristischen Schwachsinn".
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2007 - L 10 SF 4/20 Als Grund gab er objektive Willkür hinsichtlich der rechtsbeugenden Ablehnung der Prozeßkostenhilfe und der rechtsmissbräuchlichen Zurückweisung seiner Berufungen L 8 SO 329/10 und L 8 SO 330/10 in Strafvereitelungs- und Begünstigungsabsicht und eine rechtsmissbräuchliche Ablehnung von beantragten Wiedereinsetzungen an.